29.06.2010
Hering: Rheinland-Pfalz stärkt Rechte der Bürger bei Geothermiebohrungen
Die Bürger sollen bei geplanten Geothermie-Bohrungen künftig besser im
Vorfeld beteiligt werden. "Potentiell betroffene Anwohner haben derzeit
keine Möglichkeit, Einwendungen vorzubringen und somit auch kein Recht,
gegen sie benachteiligende behördliche Zulassungsentscheidungen Rechtsmittel
einzulegen", sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Hendrik
Hering heute in Mainz. Der Ministerrat stimmte einer Bundesratsinitiative
zu, die die bestehende Verordnung des Bundes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben ändern soll.
Bei Geothermie-Bohrungen in ausgewiesenen Naturschutzgebieten oder
besonderen Schutzgebieten ist bereits jetzt eine
Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. Bei der Entnahme von
Thermalwasser durch Geothermie-Bohrungen sind seismische Ereignisse bis hin
zu leichten Erdbeben nicht auszuschließen. "Deren Auswirkungen auf die
Anwohner sowie deren Eigentum werden bislang nicht genügend berücksichtigt",
so Hering.
Mit Einfügung eines neuen § 1 Nr. 8 UVP-V Bergbau wird die Pflicht zur
Umweltverträglichkeitsprüfung auf jede Bohrung zur Gewinnung von Erdwärme
mit Bohrungen ab 1000 Meter Tiefe ausgeweitet. Damit können zusätzlich zu
den Auswirkungen des Eingriffs bei der Errichtung des Bohrplatzes sowie den
Bohrarbeiten in den Schutzgebieten künftig insbesondere die Auswirkungen zu
erwartenden seismischen Ereignisse prognostiziert und bewertet werden.
Die dann in dem gemäß § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz durchzuführenden
Planfeststellungsverfahren erforderliche Öffentlichkeitsbeteiligung gibt den
potentiell Betroffenen die Möglichkeit Einwendungen vorzubringen und räumt
ihnen nachfolgend ein Recht ein, Rechtsmittel einzulegen.